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Auf dem Weg zur EBR-Gründung

FotoFoto Die Bildung eines Europäischen Betriebsrates erfordert Engagement und langen Atem. Sie setzt den Abschluß einer europaweiten Betriebsvereinbarung ("EBR-Vereinbarung") voraus. Bis 1996 war dies noch relativ einfach möglich, daher sind viele Vereinbarungen in dieser Zeit zustande gekommen. Heute schreibt der Gesetzgeber ein komplizierteres Prozedere vor. Zunächst ist das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) zu bilden, das alle Einzelheiten der EBR-Vereinbarung mit der Konzernleitung aushandelt.
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Diese Verhandlungen müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein, wobei die Frist mit dem Antrag auf Bildung des BVG beginnt. Um sich nicht selbst unnötig unter Zeitdruck zu setzen, sollten die Arbeitnehmervertreter bereits zuvor eine gemeinsame Strategie ausgearbeitet haben. Für solche länderübergreifenden Treffen und Workshops im Vorfeld der Gründung des BVG können Gelder der EU in Anspruch genommen werden. → Informationen über EU-Gelder

Demokratische Wahlverfahren sicherstellen

Um die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, ist bei der Delegiertenwahl höchste Wachsamkeit geboten. Dies gilt nicht nur für die turnusmäßigen Wahlen zum Europäischen Betriebsrat, sondern beginnt bereits vor der EBR-Gründung. Alle Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums müssen ihr Mandat auf einer demokratischen Grundlage erhalten. Hier zwei Problemfälle, die immer wieder auftreten können:

  • Die Delegierten aus Großbritannien werden von einem "Forum" entsandt, das vom Arbeitgeber als Ersatz für eine vollwertige Arbeitnehmervertretung installiert wurde, um die rechtliche Anerkennung einer Gewerkschaft zu vermeiden. Sollen Betriebsräte aus Kontinentaleuropa dies akzeptieren?
  • Was ist zu tun, wenn in den Ländern Mittel- und Osteuropas keine Arbeitnehmervertretung existiert und zahlreiche Delegiertenmandate unbesetzt bleiben?


  • Die Regeln zur Delegiertenwahl für alle 27 EU-Länder hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) in einem Überblick zusammengefaßt. Enthalten sind auch die neuen Bestimmungen für Rumänien und Bulgarien.
    Länderüberblick zur Delegiertenwahl

    Geschäftsordnung vermeidet juristische Risiken

    Nicht nur Europäische Betriebsräte, auch Besondere Verhandlungsgremien können sich eine interne Geschäftsordnung geben. Besonders wichtig ist es, die korrekte Durchführung von Beschlüssen zu dokumentieren, z. B. bei drohenden Gerichtsverfahren. Das BVG des japanischen Pharmakonzerns Takeda hat kürzlich eine Geschäftsordnung beschlossen, die als Muster dienen kann. → Die Geschäftsordnung des BVG von Takeda

    Arbeitgeber wollen EBR-Rechte begrenzen

    Ist der Antrag auf Bildung eines BVG ordnungsgemäß gestellt, kann der Arbeitgeber die Gründung eines Europäischen Betriebsrates nicht mehr vermeiden. Die unterschiedlichen Sichtweisen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite treffen dann in den Verhandlungen aufeinander. Denkbare Verhandlungsstrategien der Konzernleitung beleuchtete im August 2006 ein interessanter Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Schon dessen Untertitel ("Durch Verhandlungen können gesetzliche Vorgaben begrenzt werden") legt nahe, eine Vereinbarung unterhalb der Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie abzuschließen. → weitere Informationen

    Unsere Unterstützung:

    Unser Team steht in allen Phasen der EBR-Gründung gewissenhaft an Ihrer Seite und macht Vorschläge für sinnvolle Verfahrensschritte. Folgende Themen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit:

  • Gründe für die Errichtung eines EBR
  • Beratung über das Verfahren zur EBR-Gründung
  • Informationen über die EBR-Richtlinie und nationale Umsetzungsgesetze
  • Recherchen über und Kontaktaufnahme mit ausländischen Niederlassungen
  • Beantragung von EU-Geldern im Vorfeld der EBR-Gründung
  • Sachverständigentätigkeit für das Besondere Verhandlungsgremium
  • Entwicklung eines Vereinbarungsentwurfs
  • Unterstützung während der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber


  • Ein aktuelles Beispiel aus unserer Arbeit:

    Foto Deutsche und französische Arbeitnehmervertreter von Takeda, des größten Pharmakonzerns in Japan, haben den Antrag zur Bildung eines Europäischen Betriebsrates eingereicht. Nach einer Schulung des deutschen Betriebsrates im Juli 2008 in Aachen trafen sich französische und deutsche Betriebsratsmitglieder im September 2008 in Paris, um die Konstituierung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vorzubereiten. Im Januar 2009 konstituierte sich das BVG in London und bestellte Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum Sachverständigen. Derzeit laufen die Verhandlungen.

    Bericht über dieses Beispiel in der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb"



    Weitere Beratungsangebote:

    Nach der Konstituierung des EBR
    Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen
    Aushandlung von SE-Mitbestimmungsvereinbarungen



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