Auf dem Weg zur EBR-Gründung
Die Bildung eines Europäischen Betriebsrates erfordert Engagement und langen Atem. Sie setzt den Abschluß einer
europaweiten Betriebsvereinbarung ("EBR-Vereinbarung") voraus. Bis 1996 war dies noch relativ einfach
möglich, daher sind viele Vereinbarungen in dieser Zeit zustande gekommen. Heute schreibt der Gesetzgeber ein
komplizierteres Prozedere vor. Zunächst ist das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) zu bilden, das alle
Einzelheiten der EBR-Vereinbarung mit der Konzernleitung aushandelt.
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Diese Verhandlungen müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein, wobei die Frist mit dem Antrag auf Bildung
des BVG beginnt. Um sich nicht selbst unnötig unter Zeitdruck zu setzen, sollten die Arbeitnehmervertreter bereits
zuvor eine gemeinsame Strategie ausgearbeitet haben. Für solche länderübergreifenden Treffen und Workshops
im Vorfeld der Gründung des BVG können Gelder der EU in Anspruch genommen werden. →
Informationen über EU-Gelder
Demokratische Wahlverfahren sicherstellen
Um die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, ist bei der Delegiertenwahl
höchste Wachsamkeit geboten. Dies gilt nicht nur für die turnusmäßigen Wahlen zum Europäischen Betriebsrat, sondern
beginnt bereits vor der EBR-Gründung. Alle Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums müssen ihr Mandat
auf einer demokratischen Grundlage erhalten. Hier zwei Problemfälle, die immer wieder auftreten können:
Die Delegierten aus Großbritannien werden von einem "Forum" entsandt, das vom Arbeitgeber als Ersatz für
eine vollwertige Arbeitnehmervertretung installiert wurde, um die rechtliche Anerkennung einer Gewerkschaft zu vermeiden.
Sollen Betriebsräte aus Kontinentaleuropa dies akzeptieren?
Was ist zu tun, wenn in den Ländern Mittel- und Osteuropas keine Arbeitnehmervertretung existiert und zahlreiche
Delegiertenmandate unbesetzt bleiben?
Die Regeln zur Delegiertenwahl für alle 27 EU-Länder hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) in einem Überblick
zusammengefaßt. Enthalten sind auch die neuen Bestimmungen für Rumänien und Bulgarien.
→ Länderüberblick zur Delegiertenwahl
Geschäftsordnung vermeidet juristische Risiken
Nicht nur Europäische Betriebsräte, auch Besondere Verhandlungsgremien können sich eine interne Geschäftsordnung geben.
Besonders wichtig ist es, die korrekte Durchführung von Beschlüssen zu dokumentieren, z. B. bei drohenden
Gerichtsverfahren. Das BVG des japanischen Pharmakonzerns Takeda hat kürzlich eine Geschäftsordnung beschlossen, die als
Muster dienen kann. → Die Geschäftsordnung des BVG von Takeda
Arbeitgeber wollen EBR-Rechte begrenzen
Ist der Antrag auf Bildung eines BVG ordnungsgemäß gestellt, kann der Arbeitgeber die Gründung eines Europäischen
Betriebsrates nicht mehr vermeiden. Die unterschiedlichen Sichtweisen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite treffen dann
in den Verhandlungen aufeinander. Denkbare Verhandlungsstrategien der Konzernleitung beleuchtete im August 2006 ein
interessanter Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Schon dessen Untertitel ("Durch Verhandlungen können
gesetzliche Vorgaben begrenzt werden") legt nahe, eine Vereinbarung unterhalb der Mindestvorschriften der
EBR-Richtlinie abzuschließen. → weitere
Informationen
Unsere Unterstützung:
Unser Team steht in allen Phasen der EBR-Gründung gewissenhaft an Ihrer Seite und macht Vorschläge für
sinnvolle Verfahrensschritte. Folgende Themen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit:
Gründe für die Errichtung eines EBR
Beratung über das Verfahren zur EBR-Gründung
Informationen über die EBR-Richtlinie und nationale Umsetzungsgesetze
Recherchen über und Kontaktaufnahme mit ausländischen Niederlassungen
Beantragung von EU-Geldern im Vorfeld der EBR-Gründung
Sachverständigentätigkeit für das Besondere Verhandlungsgremium
Entwicklung eines Vereinbarungsentwurfs
Unterstützung während der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Ein aktuelles Beispiel aus unserer Arbeit:
Deutsche und französische Arbeitnehmervertreter von Takeda, des größten Pharmakonzerns in Japan, haben den Antrag zur
Bildung eines Europäischen Betriebsrates eingereicht. Nach einer Schulung des deutschen Betriebsrates im Juli 2008 in
Aachen trafen sich französische und deutsche Betriebsratsmitglieder im September 2008 in Paris, um die Konstituierung des
Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vorzubereiten. Im Januar 2009 konstituierte sich das BVG in London und bestellte Dr.
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum Sachverständigen. Derzeit laufen die
Verhandlungen.

