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Auf dem Weg zur EBR-Gründung

FotoFoto Die Bildung eines Europäischen Betriebsrates erfordert Engagement und langen Atem. Sie setzt den Abschluß einer europaweiten Betriebsvereinbarung ("EBR-Vereinbarung") voraus. Bis 1996 war dies noch relativ einfach möglich, damals sind viele Vereinbarungen zustande gekommen. Heute schreibt der Gesetzgeber ein komplizierteres Prozedere vor. Zuerst wird das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) gebildet, das alle Einzelheiten der EBR-Vereinbarung mit der Konzernleitung aushandelt. → weitere Informationen

Diese Verhandlungen müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein, wobei die Frist mit dem Antrag auf Bildung des BVG beginnt. Um sich nicht selbst unnötig unter Zeitdruck zu setzen, sollten die Arbeitnehmervertreter bereits zuvor eine gemeinsame Strategie ausgearbeitet haben. Für die erste Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmervertretern in anderen Ländern sind die Reise- und Übersetzerkosten vom Arbeitgeber zu tragen, dies haben deutsche Arbeitsgerichte in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden. Nach Bildung des BVG sind grundsätzlich alle anfallenden Kosten von der zentralen Leitung des Mutterunternehmens zu übernehmen. → Überblick über einschlägige Gerichtsentscheidungen

Demokratische Wahlverfahren sicherstellen

Um die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, ist bei der Delegiertenwahl höchste Wachsamkeit geboten. Dies gilt nicht nur für die turnusmäßigen Wahlen zum Europäischen Betriebsrat, sondern beginnt bereits vor der EBR-Gründung. Alle Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums müssen ihr Mandat auf einer demokratischen Grundlage erhalten. Hier zwei Problemfälle, die immer wieder auftreten können:

  • Die Delegierten aus Großbritannien werden von einem "Forum" entsandt, das vom Arbeitgeber als Ersatz für eine vollwertige Arbeitnehmervertretung installiert wurde, um die rechtliche Anerkennung einer Gewerkschaft zu vermeiden. Sollen Betriebsräte aus Kontinentaleuropa dies akzeptieren?
  • Was ist zu tun, wenn in den Ländern Mittel- und Osteuropas keine Arbeitnehmervertretung existiert und zahlreiche Delegiertenmandate unbesetzt bleiben?


  • Die Regeln zur Delegiertenwahl für alle 27 EU-Länder hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) in einem Überblick zusammengefaßt. Enthalten sind auch die neuen Bestimmungen für Rumänien und Bulgarien.
    Länderüberblick zur Delegiertenwahl

    Geschäftsordnung vermeidet juristische Risiken

    Nicht nur Europäische Betriebsräte, auch Besondere Verhandlungsgremien können sich eine interne Geschäftsordnung geben. Besonders wichtig ist es, die korrekte Durchführung von Beschlüssen zu dokumentieren, z. B. bei drohenden Gerichtsverfahren. Das BVG des japanischen Pharmakonzerns Takeda hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die als Muster dienen kann. → Die Geschäftsordnung des BVG von Takeda

    Arbeitgeber wollen EBR-Rechte begrenzen

    Ist der Antrag auf Bildung eines BVG ordnungsgemäß gestellt, kann der Arbeitgeber die Gründung eines Europäischen Betriebsrates nicht mehr vermeiden. Die unterschiedlichen Sichtweisen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite treffen dann in den Verhandlungen aufeinander. Denkbare Verhandlungsstrategien der Konzernleitung beleuchtete im August 2006 ein interessanter Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Schon dessen Untertitel ("Durch Verhandlungen können gesetzliche Vorgaben begrenzt werden") legt nahe, eine Vereinbarung unterhalb der Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie abzuschließen. → weitere Informationen


    Unser Grundlagenseminar: Die EBR-Schnuppertage

    Einmal im Jahr veranstalten wir für Betriebsratsmitglieder, die sich über die Gründung eines EBR informieren wollen, oder die neu in einen bestehenden Europäischen Betriebsrat gewählt werden, die EBR-Schnuppertage. Das nächste Grundlagenseminar findet vom 10. bis 13. April 2012 statt.

    Das Programm der EBR-Schnuppertage


    Unsere Unterstützung in der Beratung und für Inhouse-Seminare:

    Unser Team steht in allen Phasen der EBR-Gründung gewissenhaft an Ihrer Seite und macht Vorschläge für sinnvolle Verfahrensschritte. Folgende Themen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit:

  • Gründe für die Errichtung eines EBR
  • Beratung über das Verfahren zur EBR-Gründung
  • Informationen über die EBR-Richtlinie und nationale Umsetzungsgesetze
  • Recherchen über und Kontaktaufnahme mit ausländischen Niederlassungen
  • Beantragung von EU-Geldern im Vorfeld der EBR-Gründung
  • Sachverständigentätigkeit für das Besondere Verhandlungsgremium
  • Entwicklung eines Vereinbarungsentwurfs
  • Unterstützung während der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber



  • Ein aktuelles Beispiel aus unserer Arbeit:

    Foto Deutsche und französische Arbeitnehmervertreter von Takeda, des größten Pharmakonzerns in Japan, hatten die Initiative zur Bildung eines Europäischen Betriebsrates gestartet. Nach einer Schulung des deutschen Betriebsrates im Juli 2008 in Aachen trafen sich mit unserer Unterstützung französische und deutsche Arbeitnehmervertreter im September 2008 in Paris, um die Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vorzubereiten. Die Mitglieder des BVG bestellten schließlich in der konstituierenden Sitzung im Januar 2009 in London Dr. Werner Altmeyer von "euro-betriebsrat.de" zum Sachverständigen. Im Mai 2011 konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.

    Bericht über Takeda in der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb"
    Interview mit dem BVG-Vorsitzenden



    Weitere Beratungsangebote:

    Nach der Konstituierung des EBR
    Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen
    Aushandlung von SE-Mitbestimmungsvereinbarungen



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