


| Hintergrund: | Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört zu den thematischen Schwerpunkten der Arbeitnehmervertretung. Da die Rechtsnormen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den europäischen Staaten voneinander abweichen, sind die Beschäftigten in den einzelnen Unternehmensstandorten unterschiedlichen Risiko- und Gefährdungsstufen ausgesetzt. Durch den Wettbewerbsdruck zwischen den Standorten droht nicht selten ein Abbau bzw. Stillstand des bestehenden Arbeitsschutzniveaus. Innerhalb der EU wird diese Konkurrenzsituation durch einheitliche Rechtsvorschriften immer mehr vermindert, in den übrigen europäischen Ländern gelten diese Regelungen jedoch (noch) nicht. Wenn Unternehmensvorstände diese Situation mit in ihre Kostenkalkulation aufnehmen, besteht die Gefahr von nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeitsschutzsituation der Beschäftigten. |
| Ziele: | Die Teilnehmer erhalten wichtige Informationen über den aktuellen Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Europäischen Union, den einzelnen Mitgliedsstaaten und in den Standorten ihres Unternehmens. Zudem lernen sie die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der Belegschaftsvertretungen vor Ort kennen. Auf der Grundlage der vermittelten Kenntnisse sollen Möglichkeiten und Grenzen eines gemeinsamen unternehmensweiten Mindeststandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz diskutiert und entwickelt werden. |
| Themen: | Krankenstand, Arbeitszeiten, Unfallgeschehen, Arbeitsbelastungen (z.B. Lärm, Gefahrstoffe, Heben und Tragen, Stress), Schwerbehinderte, Lohnfortzahlung usw. (Aktionsprogramme, Arbeitsschutzmanagementsysteme) einer europäischen Arbeitsschutzcharta für das Unternehmen) |
| Methoden: | |
| Referenten: | Mitarbeiter des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" |
| Betriebsverfassung in der EU | |
| Kommunikation und Kooperation | |
| Bi-nationale Workshops | |
| Europäische Sozialstandards | |
| Sprachkurse | |