© 2004
Die Revision der EBR-Richtlinie

Im Jahre 1999 sollte die Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR-Richtlinie) überarbeitet werden. Doch erst im April 2004 leitete die Europäische Kommission das Revisionsverfahren ein. Eine Studie der Universität Manchester zeigte im November 2005 anhand der Befragung von mehr als 400 EBR-Mitgliedern einen akuten Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf. Im Mai 2007 sprach sich das Europäische Parlament für eine Revision der EBR-Richtlinie aus und setzte die Europäische Kommission unter Zugzwang. Diese legte schließlich am 2. Juli 2008 einen Gesetzentwurf vor, der am 5. Juni 2009 in Kraft getreten ist.

Die Vorgeschichte

Die heute gültige EBR-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1994 und sah in Artikel 15 eine Überprüfung bereits für 1999 vor. Für die Gewerkschaften hatte diese Frage eine hohe Priorität, sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wie auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) legten daher bereits Ende 1999/Anfang 2000 präzise Änderungsvorschläge für den Richtlinientext vor.

FotoFoto Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisierte der EGB im November 2002 eine Konferenz unter dem Motto "Towards more influence" in Århus (Dänemark). Mehrere hundert EBR-Mitglieder und gewerkschaftliche EBR-Betreuer aus ganz Europa diskutierten dort die Rolle Europäischer Betriebsräte bei Umstrukturierungen, über die Verbesserung der Informations- und Konsultationsverfahren und über die juristische Durchsetzung der Rechte von EBR-Gremien. → Überblick über die Konferenz und die Workshops

Der ausführliche Konferenzbericht listet zahlreiche Fallbeispiele auf und faßt die Diskussionen zusammen:

Bericht über die EBR-Konferenz in Århus
(November 2002)

Auf dieser Konferenz kündigte die Europäische Kommission eine Überprüfung der EBR-Richtlinie an. Allerdings wollte sie zunächst noch eine Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) über die praktische Anwendung der bisherigen EBR-Richtlinie abwarten. Der EWSA ist ein Konsultativorgan der EU, das sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und sonstiger Gruppen zusammensetzt. Daher konnte diese Stellungnahme, die seit September 2003 vorliegt, nur ein Kompromiß unterschiedlicher Interessen sein und einen neutralen Blick auf das Thema liefern. Das Papier war jedoch die erste von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam ausgearbeitete Bewertung der EBR-Richtlinie seit 1994.

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
(September 2003)

Diese Stellungnahme änderte aber nichts an den grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen zum Thema. Während die Gewerkschaften eine Erweiterung der Informations- und Konsultationsrechte verlangten, blockierten die Arbeitgeber jegliche Änderung. So war der Europäische Arbeitgeberverband für die Metall- und Elektroindustrie (WEM) beispielsweise der Meinung, daß eine Revision der EBR-Richtlinie im Zuge der EU-Erweiterung zu früh käme und nicht notwendig sei.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) präzisierte im Februar 2004 seine Forderungen zur Revision der Richtlinie in einem 26 Punkte umfassenden Strategiepapier. Es enthält wichtige Aspekte zur Verbesserung der EBR-Arbeit, wird aber vor dem Hintergrund der politischen Kräfteverhältnisse von vielen als "fromme Wunschliste" betrachtet. Manche Stimmen innerhalb der Gewerkschaften fordern eine Konzentration auf ausgewählte Schwerpunkte, was für die Revision förderlicher sei als Maximalforderungen, mit denen man bei der Arbeitgeberseite "auf Granit" stoßen würde.

Strategiepapier des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)
(Februar 2004)
Kurzfassung der Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)
(Februar 2004)

Der Beginn des Gesetzgebungsverfahrens

Am 20. April 2004 forderte die Europäische Kommission die Sozialpartner - also den Europäischen Gewerkschaftsbund und die Arbeitgeberverbände - offiziell zu einer Stellungnahme auf und startete damit das Gesetzgebungsverfahren zur Revision der EBR-Richtlinie. Eine Kurzfassung der Gründe für das Anhörungsverfahren findet sich in der Presseerklärung der Europäischen Kommission.

Die Anhörung der Europäischen Kommission
(20. April 2004)

Die Fragen an die Sozialpartner bezogen sich vor allem darauf
  • wie für eine vollständige Nutzung des Potenzials der Europäischen Betriebsräte gesorgt werden kann
  • in welche Richtung die EU aktiv werden könnte und
  • vor allem, welche Rolle die Sozialpartner selbst dabei spielen könnten.

    Mit der letzten Frage wollte die Europäische Kommission ausloten, ob die Sozialpartner einen gemeinsamen Vorschlag für eine Neufassung der EBR-Richtlinie vorlegen wollen. Eine Einladung zu solchen Verhandlungen blieb schon einmal in den Jahren vor 1994 ohne Resonanz, weil die Arbeitgeberverbände - allen voran die britische CBI (Confederation of British Industry) - eine EBR-Richtlinie schlicht für überflüssig hielten. Hier die offiziellen Antworten der Sozialpartner:

  • Stellungnahme des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)
    (19. Mai 2004, in englischer Sprache)
    Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
    (26. Mai 2004)
    Stellungnahme der Union der Industrien der Europäischen Gemeinschaft (UNICE)
    (1. Juni 2004, in englischer Sprache)

    In ihren Stellungnahmen befürworteten die Arbeitgeberverbände zwar die Aufnahme von Verhandlungen mit dem EGB, allerdings wollen sie keine Veränderung am Gesetzestext. Statt dessen sollten praxisbezogene Orientierungspunkte bzw. Leitlinien für die Unternehmen zur Anwendung der bestehenden Richtlinie entwickelt werden. Von der Europäischen Kommission forderten sie, die zweite Runde der Konsultationen auszusetzen.

    Am 23. Juni 2004 beschlossen die Sozialpartner, zunächst auf zwei Veranstaltungen einige Fallbeispiele über die Arbeit Europäischer Betriebsräte zu diskutieren. Diese sogenannten "Sozialpartner-Seminare" fanden am 23./24. September und am 27./28. Oktober 2004 in Brüssel statt (wir berichteten in den EBR-News Nr. 4/2004 ausführlicher darüber). Die präsentierten Fallstudien wurden anschließend von einer Arbeitsgruppe aus je sechs Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften ausgewertet. Am 1. März 2005 legte diese Arbeitsgruppe ein Thesenpapier mit den wichtigsten Punkten vor, und am 17. März 2005 folgte die detaillierte Beschreibung aller Fallbeispiele. Am 15./16. März 2005 nahm der EGB-Exekutivausschuß aus Gewerkschaftssicht Stellung.

    Die Auswertung der Sozialpartner-Seminare
    (1. März 2005, in englischer Sprache)
    Stellungnahme des EGB zur Auswertung der Sozialpartner-Seminare
    (15./16. März 2005, in englischer Sprache)
    Die Beschreibung der Fallbeispiele im Wortlaut
    (17. März 2005, in englischer Sprache)

    Eine weitere Konsultationsrunde

    FotoFoto Bereits am 27. September 2004 hatte der neue EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Vladimír Špidla, bei einer Anhörung im Europäischen Parlament im Rahmen seiner Nominierung (siehe Foto) eine Revision der EBR-Richtlinie befürwortet. Špidla wollte nach seinem Amtsantritt am 22. November 2004 die zweite Phase der Konsultationen jedoch erst in Gang setzen, wenn die Auswertung der Sozialpartner-Seminare vorliegt.

    Nachdem der Europäische Gewerkschaftsbund am 14. Januar 2005 Špidla schriftlich gebeten hatte, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen (siehe Presseerklärung des EGB), legte die Europäische Kommission am 31. März 2005 ein Papier zum Thema "Umstrukturierung und Beschäftigung" vor, das gleichzeitig eine weitere Konsultationsrunde im Rahmen der Revision der EBR-Richtlinie darstellt. In der 15 Seiten umfassenden Mitteilung werden die europäischen Sozialpartner ersucht,

    "die laufenden Arbeiten voranzutreiben und Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, zu einer Vereinbarung über Mittel und Wege zu gelangen, die es ermöglichen, bewährte Verfahren für die Arbeitsweise der Europäischen Betriebsräte zu fördern, um ihre Wirksamkeit, vor allem bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Akteure des Wandels zu verbessern."

    Mitteilung der Europäischen Kommission
    (31. März 2005)

    Mitte Juli 2005 nahmen die Sozialpartner hierzu Stellung. Der europäische Dachverband der Arbeitgeberverbände UNICE vertritt nach wie vor die Auffassung, das Gesetzgebungsverfahren sei weder wünschenswert noch notwendig. Dagegen möchte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) schnellstmöglich zur Verabschiedung einer verbesserten Richtlinie kommen und bemängelt, daß es an einer konkreten Zeitvorgabe seitens der Europäischen Kommission fehlt und von ihr keine Vorschläge hinsichtlich der Inhalte einer neuen EBR-Richtlinie gemacht wurden. Auch die Zusammenfassung von Gesetzgebungsverfahren bezüglich "Europäische Betriebsräte" und "Umstrukturierungen" wird von ihm kritisiert, denn ein EBR beschäftige sich nicht nur mit Restrukturierungsfragen, und Restrukturierung sei kein exklusives EBR-Thema.

    Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes UNICE
    (14. Juli 2005)
    Stellungnahme des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)
    (14./15. Juli 2005)

    Am 26. Januar 2006 schaltete sich das Europäische Parlament in die Debatte ein. Der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

    "bedauert, daß die zweite Phase der Anhörung zum Europäischen Betriebsrat lediglich in einem Unterkapitel einer umfassenden Mitteilung der Kommission abgehandelt wird, und fordert die Kommission ... auf, eine regelrechte zweite Phase der Anhörung einzuleiten, die den Sozialpartnern die Möglichkeit zu Verhandlungen ... bietet."

    Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments
    (26. Januar 2006)

    Beim Sozialgipfel am 23. März 2006 in Brüssel präsentierten die europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände den Regierungen der EU-Länder ihr gemeinsames Arbeitsprogramm für die Jahre 2006 bis 2008. Obwohl darin Themen wie die Stärkung des Sozialen Dialogs in Mittel- und Osteuropa und der Umgang mit Unternehmens-Restrukturierungen ausdrücklich benannt sind, fehlt ein entscheidender Punkt: von einer Revision der EBR-Richtlinie ist keine Rede. Am gleichen Tag legte der europäische Arbeitgeberverband UNICE eine Studie vor, die den Umgang von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen in verschiedenen Ländern mit Restrukturierungen aufzeigt.

    Bericht vom Sozialgipfel am 23. März 2006
    Arbeitsprogramm der europäischen Sozialpartner 2006-2008
    (in englischer Sprache)

    Studie zeigt Handlungsbedarf des Gesetzgebers

    Am 4. November 2005 präsentierte Prof. Dr. Jeremy Waddington von der Universität Manchester auf einer Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Brüssel erste Ergebnisse einer großangelegten Untersuchung. Im Auftrag mehrerer europäischer Gewerkschaftsföderationen hatte er über 400 Mitglieder in 196 Europäischen Betriebsräten aller Industriezweige aus 24 Ländern nach den Problemen befragt, die sich in ihrer Arbeit stellen. Die Studie sollte aufzeigen, wo Europäische Betriebsräte auf verbesserte Rahmenbedingungen und Unterstützung angewiesen sind.

    Die Mindestvorschriften über die Unterrichtung und Anhörung, wie sie die EBR-Richtlinie festlegt, werden in der Praxis zu wenig respektiert - so die Kernaussage von Prof. Waddington. Die Ziele des Gesetzgebers hinsichtlich Information und Konsultation in multinationalen Unternehmen seien faktisch nicht umgesetzt.

    Interview mit Prof. Dr. Jeremy Waddington
    Statistische Daten der Studie
    (21 Seiten)

    Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuß fordert Revision der EBR-Richtlinie

    FotoFoto Am 13. September 2006 beschloß der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß (EWSA) in Brüssel eine von Gewerkschaftsseite initiierte Stellungnahme unter dem Titel "Europäische Betriebsräte: eine neue Rolle bei der Förderung der europäischen Integration". Der Text beinhaltet die Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie, was von Arbeitgeberseite vehement abgelehnt wird. Die Entscheidung bedeutet daher für die Arbeitgeberverbände eine herbe Niederlage. Auch wenn Beschlüsse des EWSA nicht bindend sind, so steht die Europäische Kommission jetzt doch unter politischem Druck, einen Gesetzestext für eine veränderte EBR-Richtlinie zu präsentieren.

    Weitere Informationen über die Abstimmung im EWSA
    Die Stellungnahme des EWSA im Wortlaut
    (24 Seiten)

    Auch das Europäische Parlament drängt auf eine Revision der EBR-RichtlinieFotoFoto

    Am 10. Mai 2007 forderte auch das Europäische Parlament in Straßburg in einer Entschließung, die Rechtsvorschriften zur Information und Konsultation und insbesondere die EBR-Richtlinie zu aktualisieren. Die Europäische Kommission solle hierfür einen konkreten Zeitplan vorlegen. Zuvor hatte am 25. April 2007 eine Aussprache stattgefunden, in der eine Reihe von Abgeordneten den Handlungsbedarf des Gesetzgebers anhand aktueller Beispiele (Airbus, Alcatel-Lucent, Delphi Systems, Volkswagen) aufzeigten.

    Die Debatte im Europäischen Parlament im Wortlaut
    Die Entschließung des Europäischen Parlaments im Wortlaut

    Gewerkschaften verstärken die Forderung nach einer Revision

    Kurz vor der Debatte im Europäischen Parlament und auf den Tag genau drei Jahre nach Beginn des Revisionsverfahrens versammelte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) am 20. April 2007 rund 200 EBR-Mitglieder zu einer Konferenz in Brüssel. In Anwesenheit von Sozialkommissar Špidla und dem europäischen Arbeitgeberdachverband BusinessEurope verliehen sie der Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie Nachdruck. Anläßlich dieser Konferenz wurde auch eine Dokumentation über Aktionsformen von Europäischen Betriebsräten bei Umstrukturierungen vorgelegt, die die Fälle General Motors, InBev, RWE Energy und Dim Branded Apparel umfaßt.

    Presseerklärung des EGB zur Konferenz
    (in englischer Sprache)
    Die Dokumentation über EBR-Aktionsformen
    (in englischer Sprache)

    Auch der Kongreß des EGB, der vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla (Spanien) tagte, sprach sich für eine Stärkung der Europäischen Betriebsräte aus. In einem Manifest nannte er als Arbeitsschwerpunkt:

    "Kampf gegen Standortverlagerungen, Verhandlungen über Umstrukturierungen fördern und Bereitstellung eines stärkeren Rahmens für Information, Konsultation und Mitbestimmung, der unabhängige Experten mit einbezieht."

    Das EGB-Manifest von Sevilla im Wortlaut

    Interview mit dem EBR-Verantwortlichen beim Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB)

    FotoFoto Auf dem Kongreß wurde turnusmäßig die EGB-Spitze neu gewählt. Seither ist der stellvertretende Generalsekretär Reiner Hoffmann (Foto) aus Deutschland für das Thema Arbeitnehmerbeteiligung zuständig, das auch die Europäischen Betriebsräte mit beinhaltet. Im Interview mit den EBR-News erläuterte er die Forderungen der Gewerkschaften an den Gesetzgeber.

    Das Interview mit Reiner Hoffmann im Wortlaut

    Auch Betriebsräte fordern die Revision

    Nicht nur Gewerkschaften, auch EBR-Mitglieder fordern dringend eine Revision der EBR-Richtlinie. In einer Umfrage hatte sich eine Mehrheit unter ihnen für die Ausweitung der Mitspracherechte des EBR ausgesprochen. Während neuere EBR-Vereinbarungen zunehmend über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen, gibt es andererseits aber auch noch viele Unternehmen, die an den alten, bis 1996 getroffenen sogenannten "freiwilligen" Regelungen nicht rütteln wollen.

    Eines dieser Unternehmen ist Siemens, dessen Europäischer Betriebsrat ("Siemens Europe Committee" - SEC) sich im Juli 2006 mit einem offenen Brief an die Europäische Kommission wandte. Beispielhaft sind auch die Schreiben, in denen die Europäischen Betriebsräte von HeidelbergCement und SGL Carbon im Jahre 2004 ihre Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie formuliert hatten. Weitere Schreiben von Europäischen Betriebsräten zielen in die gleiche Richtung.

    Der Brief des Siemens Europe Committee
    Der Brief des EBR von HeidelbergCement
    Der Brief des EBR von SGL Carbon
    Der Brief des EBR von Ford
    (in englischer Sprache)

    Arbeitgeber stark beunruhigt

    FotoFoto Während die Debatte seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im April 2004 von Arbeitgeberseite eher beiläufig behandelt wurde, verdichtete sich im Herbst 2007 ihre Lobbyarbeit hinter den Kulissen erheblich. Es deutete sich an, daß es jetzt "ernst" wird. Am 10. Oktober 2007 schrieb der deutsche Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt (auf dem Foto rechts) an Sozialkommissar Špidla, um die zweite und entscheidende Konsultationsphase zur Revision der EBR-Richtlinie zu verhindern. Sie würde "dem Sozialen Dialog Schaden zufügen", so Hundt. Am 15. Oktober 2007 wandte sich der DGB-Bundesvorstand an Špidla, um ihn in seinem Vorhaben zu bestärken.

    FotoFotoEuropäische Kommission gibt grünes Licht

    Am 23. Oktober 2007 beschloß die Europäische Kommission in Brüssel (Foto) ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2008. Darin ist eine Revision der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat ausdrücklich enthalten. Der Beschluß ist eine politische Vorentscheidung ersten Ranges.

    Presseerklärung zur Verabschiedung des Arbeitsprogramms 2008
    Das Arbeitsprogramm 2008 im Wortlaut

    FotoFoto Kommissionspräsident José Manuel Barroso untermauerte am 13. November 2007 in einer Rede vor dem Europäischen Parlament die Entschlossenheit zur Revision der EBR-Richtlinie. Welche politischen Weichenstellungen sind vom europäischen Gesetzgeber nunmehr konkret zu erwarten? Die Redaktion der EBR-News fragte bei Sozialkommissar Vladimír Špidla (Foto) in Brüssel genauer nach.

    Das Interview mit Vladimír Špidla im Wortlaut

    Presseerklärung des EGB zur Initiative der Europäischen Kommission
    (21. November 2007, in englischer Sprache)
    Schreiben von Sozialkommissar Vladimír Špidla an den EGB
    (29. November 2007, in englischer Sprache)

    Die zweite Phase der Konsultationen scheitert

    Am 20. Februar 2008 ging die Europäische Kommission mit einem Konsultationspapier an die Öffentlichkeit. Zuvor hatten hinter den Kulissen intensive Gespräche zwischen Spitzenbeamten und den Vertretern der Sozialpartner stattgefunden. Die Europäische Kommission war schließlich bereit, ihr Papier für die Arbeitgeberseite leichter akzeptabel zu gestalten, um den Weg zu direkten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu ebnen.

    Das Konsultationspapier im Wortlaut
    (20. Februar 2008, in englischer Sprache)
    Presseerklärung der Europäischen Kommission
    (20. Februar 2008)
    Presseerklärung des EGB
    (20. Februar 2008, in englischer Sprache)
    Die Stellungnahme des EGB zum Konsultationspapier im Wortlaut
    (21. April 2008)

    Völlig überraschend erklärte der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope schließlich am 2. April 2008 das Ende seiner jahrelangen Blockade und befürwortete direkte Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Anders als bei der ersten Verabschiedung der EBR-Richtlinie im Jahre 1994 konnten dieses Mal die kontinentaleuropäischen Arbeitgeberverbände eine pragmatische Lösung gegen den Widerstand der britischen Industrie erzwingen. Leicht ist den Arbeitgebern diese Entscheidung sicher nicht gefallen, aber der Druck von Gewerkschaften, Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission hatte in den Monaten davor immer weiter zugenommen. Ohne ihre Kompromißbereitschaft wäre das weitere Gesetzgebungsverfahren von den Arbeitgebern kaum noch beeinflußbar gewesen.

    Schreiben der Arbeitgeberbände an die Europäische Kommission
    (2. April 2008, in englischer Sprache)
    Presseerklärung des EGB
    (3. April 2008)

    Doch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wollte eine Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie noch vor Ablauf der Amtszeit des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sicherstellen und plädierte deshalb für schnelle Verhandlungen ("fast track negotiations"). Als BusinessEurope dies in Sondierungsgesprächen ablehnte, ließ der EGB die noch nicht begonnenen Verhandlungen am 11. April 2008 platzen und forderte die Europäische Kommission auf, umgehend einen Gesetzestext vorzulegen.

    Presseerklärung des EGB
    (11. April 2008, in englischer Sprache)
    Schreiben des EGB an Sozialkommissar Špidla
    (11. April 2008, in englischer Sprache)

    Einen letzten Versuch unternahm die Europäische Kommission schließlich am 30. April 2008 mit der Aufforderung an die Sozialpartner, sie mögen doch noch an den Verhandlungstisch kommen. Der EGB begründete jedoch abermals in einem Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission, Barroso, seine Ablehnung.

    Lobbykampagne der Gewerkschaften
    FotoFoto
    Am 1. Mai 2008 startete der EGB eine Kampagne unter dem Motto "In der Offensive für stärkere Europäische Betriebsräte". Die wichtigsten Punkte der Debatte sind in folgenden Informationsblättern in kompakter Form dargestellt:

    Was genau sind Europäische Betriebsräte?
    Was muß geändert werden? Gründe für die Revision der EBR-Richtlinie
    Fortbildung: ein wesentliches Instrument für die Vertreter in den Europäischen Betriebsräten
    Die EBR wenden sich an die Gerichte
    EBR - ein wesentlicher Teil guter Unternehmensführung

    Der Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) legte einen eigenen Bericht über seine EBR-Aktivitäten vor:

    Der EBR-Bericht von UNI

    Auf einer Konferenz versammelte der EGB am 9. und 10. Juni 2008 über 300 Mitglieder Europäischer Betriebsräte und Gewerkschaftssekretäre in Brüssel, um die aktuelle Situation mit Vertretern der Politik zu diskutieren. Nur wenige Tage später sprach sich der französische Premierminister François Fillon am 18. Juni 2008 vor der Nationalversammlung in Paris ausdrücklich für eine Stärkung der Europäischen Betriebsräte aus. Die "Wiederbelebung des sozialen Europa" war eines der Stichworte der französischen EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008.

    Grundsatzrede des stellvertretenden EGB-Generalsekretärs Reiner Hoffmann
    Video-Statements von Konferenzteilnehmern
    Bericht im Magazin Mitbestimmung über die Lobbyarbeit der Gewerkschaften

    Studie beziffert Kosten der EBR-Arbeit

    Im Auftrag der Europäischen Kommission führte die Beratungsgesellschaft GHK Consulting, London zwischen Januar und April 2008 Telefoninterviews in 70 Unternehmen durch, die über einen Europäischen Betriebsrat verfügen. Darunter waren 14 französische Unternehmen sowie je zehn mit Sitz in Deutschland und Großbritannien. Alle Kosten, die ein Europäischer Betriebsrat verursacht, sind im Abschlußbericht genau beziffert. Diese Studie diente als Vorlage für eine Folgenabschätzung der Revision der EBR-Richtlinie, die am 2. Juli 2008 veröffentlicht wurde.

    Kalkulation: Was kostet eine EBR-Sitzung?
    Die Studie von GHK Consulting im Wortlaut
    (127 Seiten, in englischer Sprache)

    Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission enttäuscht die Gewerkschaften

    Am 2. Juli 2008 präsentierte die Europäische Kommission ihren Entwurf der Öffentlichkeit. Anders als zuvor erwartet blieb er jedoch in wichtigen Punkten hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. Die Arbeitgeberverbände ihrerseits starteten nun eine Lobbykampagne, die sich insbesondere gegen den Einfluß der Gewerkschaften auf die Europäischen Betriebsräte richtete. Um auf Einwände vorbereitet zu sein, legte die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung der Gesetzesinitiative vor.

    Pressebericht über den Richtlinienentwurf
    (1. Juli 2008)
    Der Entwurf der neuen EBR-Richtlinie im Wortlaut
    (2. Juli 2008)
    Die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission
    (2. Juli 2008, 86 Seiten, in englischer Sprache)
    Kurzfassung der Folgenabschätzung
    (2. Juli 2008, 5 Seiten, in deutscher Sprache)
    Pressemitteilung der Europäischen Kommission
    (2. Juli 2008)
    Analyse des Richtlinienentwurfs aus gewerkschaftlicher Sicht
    (August 2008)

    Verhandlungen der Sozialpartner hinter den Kulissen

    FotoFoto Auf Druck des französischen Arbeitsministers Xavier Bertrand trafen Arbeitgeber und Gewerkschaften auf europäischer Ebene eine Grundsatzentscheidung, die den weiteren Verlauf des Revisionsverfahrens maßgeblich beeinflussen sollte. Auf einer Tagung der Arbeits- und Sozialminister der EU am 10. und 11. Juli 2008 im Schloß von Chantilly nördlich von Paris (Foto), dem Hauptquartier der französischen Armee im Ersten Weltkrieg, akzeptierten sie den vorliegenden Richtlinienentwurf als Basis. Während der Sommerpause gab es dann intensive Diskussionen zwischen ihnen, um die verbleibenden Differenzen zu überwinden.

    Am 29. August 2008 präsentierten die Sozialpartner der Öffentlichkeit eine gemeinsame Empfehlung mit acht konkreten Formulierungsvorschlägen, die im Richtlinienentwurf noch verändert werden sollten. Diese ändern im Kern jedoch wenig an der Grundphilosophie des Entwurfs. Viel wichtiger ist die Tatsache, daß mit der gemeinsamen Empfehlung alle Seiten letztlich eine Revision der EBR-Richtlinie im vorgeschlagenen Umfang politisch akzeptiert haben.

    Die gemeinsame Empfehlung im Wortlaut
    (29. August 2008, in englischer Sprache)
    Presseerklärung von Sozialkommissar Špidla zur gemeinsamen Empfehlung
    (8. September 2008, in englischer Sprache)

    Bedenken, wie sie von den Arbeitgeberverbänden formuliert wurden, oder weitergehende Forderungen der Gewerkschaften spielten fortan kaum noch eine Rolle. Da es sich nicht - wie ursprünglich geplant - um eine vollwertige Revision der EBR-Richtlinie, sondern lediglich um ein "recast" (eine Umformulierung der bestehenden Richtlinie) handelt, waren am Ende auch die Einflußmöglichkeiten des Europäischen Parlaments stark eingeschränkt. Am 8. September 2008 veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel zur Revision der EBR-Richtlinie ein wissenschaftliches Memorandum. Basierend auf aktuellen Erfahrungen werden darin konkrete Empfehlungen an die Politik formuliert.

    Das Memorandum im Wortlaut
    (8. September 2008)

    Papier der britischen Regierung sorgt für Unruhe
    FotoFoto
    Während die konservative französische Regierung eine schnelle Revision der EBR-Richtlinie aktiv förderte, sorgte ein internes Papier der sozialdemokratischen britischen Regierung für Unruhe im Gewerkschaftslager. Dort sind fundamentale britische Bedenken ("UK Concerns") aufgelistet: die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus der EU sei in Gefahr, wenn Europäische Betriebsräte die Umsetzung von Restrukturierungen behindern könnten. Eine rigorose Folgenabschätzung der Gesetzesänderung sei gefordert.

    Die britische Regierung warnte darin vor einem Rückschlag für die Europäischen Betriebsräte, wenn der Gesetzgeber die Flexibilität der Betriebsparteien zu sehr einschränke. Dies könnte viele Firmen, die bisher noch keinen EBR haben, von der Gründung abschrecken. Eine Überregulierung würde die Arbeitnehmerstimme auf transnationaler Ebene schwächen. Von den Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament wird diese neoliberale Meinung allerdings nicht geteilt, viele von ihnen stehen hinter den Forderungen der Gewerkschaften.

    Die britische Lobbyarbeit konnte die gemeinsame Empfehlung der Sozialpartner vom 29. August 2008 nicht verhindern. Daher veröffentlichte das britische Wirtschaftsministerium BERR (Department for Business, Enterprise and Regulatory Reform) am 11. September 2008 ein eigenes Konsultationspapier. Britische Unternehmen konnten bis 6. Oktober 2008 ihre Meinung übermitteln, die dann von der britischen Regierung im EU-Ministerrat zur Geltung gebracht werden sollte.

    Das Konsultationspapier des britischen Wirtschaftsministeriums im Wortlaut
    (11. September 2008, in englischer Sprache)
    Exkurs: Ergebnisse einer EBR-Umfrage der britischen Regierung aus dem Jahre 2003
    (in englischer Sprache)

    Europäisches Parlament bessert nach

    Am 2. Oktober 2008 stand die EBR-Richtlinie erneut auf der Tagesordnung des Rates der EU-Arbeitsminister auf ihrem Treffen in Luxemburg. Sie sprachen sich angesichts der gemeinsamen Empfehlung der Sozialpartner für eine schnelle Verabschiedung aus. Am 17. November 2008 beschloß der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Linken sowie Teilen der konservativen Abgeordneten mehrere Änderungen am Gesetzentwurf, die den gewerkschaftlichen Forderungen entgegenkommen. Am 4. Dezember 2008 forderte auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß (EWSA), ein beratendes Gremium aus Vertretern der Gewerkschaften, Arbeitgeber und sonstiger Gruppen, erneut eine verbesserte EBR-Richtlinie. Er hatte sich bereits im September 2006 dafür ausgesprochen (siehe weiter oben).

    Presseerklärung des EWSA
    Die Stellungnahme des EWSA im Wortlaut
    (16 Seiten)

    Anfang Dezember 2008 gab es hinter den Kulissen informelle Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Dieser sogenannte "Trialog" führte zu einem Kompromiß, dem schließlich auch die Gewerkschaften zustimmten.

    Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie trotz britischer Stimmenthaltung

    FotoFoto Am 17. Dezember 2008 einigte sich der Ministerrat in Brüssel auf die neue Richtlinie, nachdem das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung am Tag zuvor mit großer Mehrheit zugestimmt hatte. Der französische Arbeitsminister Xavier Bertrand (auf dem Foto links, zusammen mit EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla) wollte das Verfahren noch unter französischer Ratspräsidentschaft 2008 politisch abschließen. Da jedoch linguistische Probleme mit der Übersetzung der neuen Richtlinie nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, mußte die formelle Beschlußfassung im Ministerrat auf das Frühjahr 2009 verschoben werden.

    26 Regierungen von Bulgarien bis Irland, von Portugal bis Estland akzeptierten den Kompromiß, nur die britische Labour-Regierung wollte den Gesetzentwurf nicht mittragen. Wesentlich pragmatischer ist dagegen die Sichtweise der Deutsch-amerikanischen Handelskammer in Frankfurt am Main. Von ihr wird die Verabschiedung der EBR-Richtlinie ausdrücklich begrüßt, weil damit die Planungssicherheit und Transparenz in den europäischen Niederlassungen von US-Unternehmen sichergestellt werde.

    Presseerklärung der deutschen Arbeitgeberverbände
    Presseerklärung der SPD-Bundestagsfraktion
    Presseerklärung des britischen Gewerkschaftsbundes TUC
    (in englischer Sprache)
    Presseerklärung der Deutsch-amerikanischen Handelskammer
    (in englischer Sprache)
    Hintergrundbericht über den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens

    Neue EBR-Richtlinie in Kraft getreten

    Nach mehr als fünf Jahren ist das Verfahren zur Revision der EBR-Richtlinie seit dem 5. Juni 2009 nun abgeschlossen. Obwohl bereits im Dezember 2008 politisches Einvernehmen hergestellt war, führten Übersetzungsprobleme zu einer weiteren Verzögerung. Die Beschlußfassung im Ministerrat fand dann am 23. April 2009 statt. Erneut enthielt sich die britische Regierung der Stimme, alle anderen EU-Regierungen stimmten zu.

    Am 6. Mai 2009 unterzeichnete das Europäische Parlament die neue EBR-Richtlinie und am 16. Mai 2009 wurde sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zwanzig Tage später, also am 5. Juni 2009, trat sie offiziell in Kraft. Sie gilt in allen Ländern des Europäischen Binnenmarktes, also im Vereinigten Königreich genauso wie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz ist formal ausgeschlossen. Kroatien und die Türkei werden die neue Richtlinie am Tag ihres Beitrittes zur EU in die nationale Rechtsordnung übernehmen.

    Die neue EBR-Richtlinie im Wortlaut


    Jetzt tickt die Uhr: Übergangsfrist bis Juni 2011

    Viele EBR-Mitglieder haben lange auf die neue Richtlinie gewartet. Die verbesserten Regeln gelten aber nicht in jedem Fall automatisch, sondern müssen vielfach in bestehende EBR-Vereinbarungen integriert werden. In einigen wenigen Unternehmen ist dies schon erfolgt. Für alle anderen Unternehmen gilt: Während der Gesetzgeber seine Arbeit erledigt hat, fängt die Arbeit für die Betriebsräte jetzt an. Es empfiehlt sich, die zweijährige Übergangsfrist nicht bis zum letzten Tag auszuschöpfen und unverzüglich mit der Arbeit zu beginnen. Zunächst ist eine genaue Analyse jedes Einzelfalls erforderlich. Die Experten des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" stehen gerne zur Verfügung.

    In einer Umfrage unter deutschen EBR-Mitgliedern hatten wir im Sommer 2004 zahlreiche Punkte zusammengetragen, die für Praktiker besonders wichtig sind. Viele Europäische Betriebsräte verhandelten schon in der Vergangenheit neue Vereinbarungen, um ihre Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern und warteten nicht auf den Gesetzgeber. Einige Beispiele hatte die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" im Januar 2007 aufgelistet.
    Wunschliste für die Revision (Umfrage unter EBR-Mitgliedern im Sommer 2004)
    Beispiele für verbesserte EBR-Vereinbarungen (Zeitschriftenbeitrag vom Januar 2007)




    Nach oben
    This page in English
    Cette page en francais
    Startseite
    Angebot
    Team
    Dokumente
    Links
    Kontakt