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Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE)

Foto Seit Oktober 2004 können Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, zwischen den nationalen (deutschen, französischen, britischen usw.) Gesellschaftsformen und einer Europäischen Gesellschaft ("Societas Europaea" = SE) wählen. Um die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat, die in vielen Ländern existiert, nicht unterlaufen zu lassen, gibt es neben der EU-Verordnung zur SE eine EU-Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE. Die konkrete Ausgestaltung der Mitbestimmung der SE muß jedoch innerbetrieblich ausgehandelt werden, wie beim Europäischen Betriebsrat erfolgt dies zwischen dem eigens hierfür zu bildenden "Besonderen Verhandlungsgremium" (BVG) und der Konzernleitung.

Überblick über die wichtigsten Aspekte der Rechtsform der SE
Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Gesellschaft (SE)
Verordnung zur Europäischen Gesellschaft (SE)
Der Text der EU-Verordnung in deutscher Sprache im Wortlaut
Richtlinie zur Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE)
Der Text der EU-Richtlinie in deutscher Sprache im Wortlaut

Umsetzung der SE-Richtlinie in Deutschland

Am 29. Dezember 2004 ist das "Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft" (SEEG) in Kraft getreten. Mit ihm wurden die entsprechenden Regelungen, die bereits am 8. Oktober 2004 in allen EU-Ländern unmittelbar Geltung erlangt hatten, in deutsches Recht umgesetzt. Nach Meinung der damaligen rot-grünen Bundesregierung konnte mit dem Gesetz das deutsche Mitbestimmungsniveau gegen den Widerstand der damaligen Opposition erfolgreich verteidigt werden.

Durch den Einspruch des Deutschen Bundesrates hatte sich der Gesetzgebungsprozeß länger als erwartet hingezogen. Deutsche Unternehmen, so die Begründung der Länderkammer, würden durch umfassende Mitbestimmungsregelungen benachteiligt und daher als Partner auf europäischer Ebene kaum noch in Betracht kommen. Am 18. Oktober 2004 hatte der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema durchgeführt, bei der die Regelungen zur Mitbestimmung im Mittelpunkt standen. Die Debatte mit den unterschiedlichen Positionen der Bundestagsfraktionen ist im Plenarprotokoll auf den Seiten 45 bis 56 dokumentiert.

Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)
Der Gesetzestext im Wortlaut
Presseerklärung der Bundesregierung mit Erläuterungen zum Gesetz
Weitere Informationen und zahlreiche Dokumente zum Download


Checklisten für SE-Verhandlungen

Nach der Entscheidung des Arbeitgebers, die Rechtsform der SE zu wählen, ist ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) zu bilden. Dieses setzt sich aus Arbeitnehmervertretern aller EU-Länder zusammen, in denen das Unternehmen Betriebe oder Niederlassungen unterhält. Die Wahlverfahren sind in jedem Land anders geregelt und orientieren sich an den Regeln für die Europäischen Betriebsräte. → Weitere Informationen zum Wahlverfahren

Für die eigentlichen Verhandlungen gibt es eine Reihe von Checklisten, die als Hilfestellung dienen können:

Aufnahme der Verhandlungen und Zusammensetzung des BVG
Inhalte einer SE-Vereinbarung inklusive Mustertext
Die Auffangregeln beim Scheitern der Verhandlungen
Fallbeispiel: Verhandlung einer SE-Vereinbarung inklusive Checkliste

Rechtsprobleme hinsichtlich der Mitbestimmung

Zwei Rechtsgutachten der Hans-Böckler-Stiftung gehen der Frage nach, wie die Aufsichtsratsmitbestimmung gesichert werden kann. Prof. Dr. Thomas Blanke von der Universität Oldenburg vertritt die Auffassung, daß Unternehmen eine SE-Gründung ohne Beschäftigte später nicht dazu benutzen können, die Mitbestimmung zu unterlaufen. Prof. Dr. Bernhard Nagel von der Universität Kassel beleuchtet den Bestandsschutz der Arbeitnehmerbeteiligung bei der Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine SE. In einem Interview erläutert der Unternehmensrechtler Dr. Roland Köstler von der Hans-Böckler-Stiftung die Verhandlungsspielräume bei der SE-Gründung.

Weitere Informationen zum Rechtsgutachten von Prof. Blanke
Das Rechtsgutachten von Prof. Nagel im Wortlaut
Kurzfassung des Rechtsgutachtens von Prof. Nagel
Interview mit Dr. Köstler über Verhandlungsspielräume bei einer SE-Gründung

Inzwischen gibt es eine nennenswerte Zahl sogenannter Vorratsgründungen, also Firmenmäntel ohne Geschäftstätigkeit. Die meisten dieser "virtuellen SE" finden sich in Tschechien.

Präsentation über SE-Vorratsgründungen in Tschechien (in englischer Sprache)


"Sag beim Abschied leise SErvus – die Mitbestimmung aus deutscher Sicht bröckelt"

So schreibt das Wirtschaftsmagazin Capital am 21. März 2008. In dem Beitrag heißt es, durch die Europa-AG ließen sich "Mitarbeiter wie Politik besser in Schach halten". Tatsache ist: für die Arbeitnehmer gibt es bei der Umwandlung in eine SE an mehreren Stellen Probleme. So sichert die EU-Gesetzgebung zwar das aktuelle Niveau der Mitbestimmung ab, gleichzeitig wird es aber in der SE für alle Zukunft eingefroren. Unternehmen knapp unterhalb der Grenze von 2.000 Beschäftigten in Deutschland vermeiden durch SE-Umwandlung das Hineinwachsen in die paritätische Mitbestimmung. Große Aktiengesellschaften können ihren Aufsichtsrat von 20 auf zwölf Mitglieder verkleinern.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wendt, befürchtet: "Auf Dauer haben wir nur noch SE." Niedrigere Standards im Vergleich zur deutschen Mitbestimmung, übersichtliche Konzernstrukturen, leicht verschiebbares Kapital seien die Gründe dafür. "Vor allem aber kann die SE leichter den Sitz ihrer Konzernzentrale ins Ausland verlagern – ein wichtiges Argument in künftigen Diskussionen um Gesetze, Arbeitsplatzabbau und Privilegien," schreibt Capital weiter.

Der Capital-Beitrag im Wortlaut
Beitrag im Magazin Mitbestimmung über SE-Gründungen in Familienunternehmen
Bericht aus Arbeitgebersicht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Revision der SE-Richtlinie: "Einfrieren" der Mitbestimmung als Problem erkannt

Die SE-Richtlinie sichert die Mitbestimmung nur in dem Umfang, wie sie zum Zeitpunkt der SE-Gründung besteht und sieht keine Anpassung für die Zeit danach vor. Dieses "Schlupfloch" nutzen inzwischen immer mehr Unternehmen und wandeln sich in eine SE um. Eine von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengruppe hat dieses Problem im Mai 2008 konkret benannt und schlägt eine Anpassung der SE-Richtlinie vor. In Artikel 15 ist der 8. Oktober 2008 als Termin für die Überprüfung festgeschrieben. Wenige Tage vorher, am 30. September 2008, teilte die Europäische Kommission in Brüssel mit, daß dies aber erst nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission Ende 2009 erfolgen soll.

Der Expertenbericht im Wortlaut (in englischer Sprache)
Weitere Informationen zur Revision der SE-Richtlinie (in englischer Sprache)

Erste SE-Gründungen

Bisher wurden europaweit rund 350 Unternehmen als Europäische Gesellschaft eingetragen, davon haben etwa 40 eine Mitbestimmungsvereinbarung getroffen. Im Oktober 2004 machte der Finanzdienstleister MPIT Structured Financial Services SE mit Sitz in Amsterdam den Anfang. Es folgte im Dezember 2004 Brenner Basistunnel BBT, Innsbruck, ein Gemeinschaftsunternehmen der österreichischen und italienischen Eisenbahnen. Im Februar 2005 wurde mit der Schering-Plough Clinical Trials SE die erste britische SE gegründet, in der der US-Pharmahersteller Schering-Plough britische und irische Niederlassungen zusammenfaßte. Als erste deutsche SE wurde im März 2005 die Go-East-Invest SE, eine Beratungsgesellschaft in Berlin, registriert. Da diese Unternehmen nur sehr wenige Arbeitnehmer beschäftigen, war keine Regelung zur Mitbestimmung erforderlich.

Im Herbst 2005 wurden die ersten Europäischen Gesellschaften gegründet, in denen eine Mitbestimmungsvereinbarung zuvor ausgehandelt worden war: die schwedische Investmentbank Alfred Berg SE und der finnische Elektronikkonzern Elcoteq SE. Im Februar 2006 folgte das österreichische Metallunternehmen Plansee SE, dort ist die Arbeitnehmerseite mit zwei von fünf Mitgliedern im Verwaltungsrat vertreten.

Weitere Informationen zu diesen drei Beispielen

Anders dagegen war die Situation in der österreichischen Bauholding Strabag, die seit Oktober 2004 als SE firmiert. Die Eintragung im Firmenbuch hätte den vorherigen Abschluß einer SE-Mitbestimmungsvereinbarung vorausgesetzt, was die Konzernleitung jedoch versäumte. Mehrere Gewerkschaften, Betriebsräte und die österreichische Bundesarbeitskammer legten deshalb Rechtsmittel bei Gericht ein. Das Unternehmen willigte schließlich doch in Verhandlungen über eine SE-Mitbestimmungsregelung ein, die im Mai 2006 erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Mitbestimmung der Arbeitnehmer "übersehen"
Beitrag zum Fall Strabag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 7/2005
Bericht über die Strabag-Mitbestimmungsvereinbarung
Beitrag im EBR-Newsletter der Gewerkschaften ver.di und GPA, Juli 2006

SE-Gründungen in Deutschland

Im August 2006 wurde in Augsburg die MAN Diesel SE eingetragen. Die Dieselmotorensparte des MAN-Konzerns mit weltweit 6.400 Beschäftigten hatte als erstes deutsches Unternehmen im April 2006 eine Mitbestimmungsvereinbarung abgeschlossen. Seit August 2006 firmiert auch die Einzelhandelsgruppe Conrad Electronic in der Rechtsform der SE. Die 2.300 Beschäftigten sind jedoch nicht im Aufsichtsrat vertreten, ihre Interessen werden im Wirtschaftsausschuß des deutschen Konzernbetriebsrates wahrgenommen. Ebenfalls im August 2006 wurde Mensch und Maschine Software mit Sitz in Weßling bei München in eine Europäische Gesellschaft umgewandelt. Die 350 Beschäftigten kennen weder Betriebsräte noch eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat. Seit Juni 2007 firmiert die Unternehmensgruppe Hager aus Blieskastel als SE, nachdem im Mai 2007 eine Vereinbarung zur Arbeitnehmerbeteiligung für die europaweit 7.600 Beschäftigten unterzeichnet worden war.

Weitere Informationen über die MAN Diesel SE
Weitere Informationen über die Mensch und Maschine Software SE

FotoFoto Der Versicherungskonzern Allianz firmiert seit Oktober 2006 als Europäische Gesellschaft. Die Vereinbarung zur Mitbestimmung war europaweit die erste für ein Unternehmen dieser Größenordnung und gilt als Referenzmodell. Sie geht in einigen Punkten deutlich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus. Zwar konnte sich die Arbeitnehmerseite mit ihrer Forderung nach einem 20köpfigen Aufsichtsrat nicht durchsetzen, sie stellt aber die Hälfte der zwölf Mitglieder. Drei Mandate werden von den deutschen Betriebsräten, je ein Sitz von betrieblichen Vertretern aus Frankreich und Großbritannien besetzt. Hinzu kommt noch ein hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär aus der ver.di-Bundesverwaltung.

Das IMU-Institut in München führte eine Studie über den Ablauf der Verhandlungen durch und befragte Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter in mehreren Ländern. Im Mai 2007 wurden auf einem Workshop in Brüssel die Ergebnisse präsentiert.

Interview mit dem EBR-Vorsitzenden der Allianz
Die Allianz-Mitbestimmungsvereinbarung im Wortlaut
Kurzbewertung der Allianz-Mitbestimmungsvereinbarung
Dokumentation der Begleitstudie zur Allianz

Im Juli 2007 wurde auch im Gesundheitskonzern Fresenius eine richtungsweisende SE-Mitbestimmungsvereinbarung geschlossen. Ebenfalls im Juli 2007 konstituierte sich der neue Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE, die Eintragung erfolgte im November 2007. Im Laufe der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen war die Porsche-Vereinbarung vom Volkswagen-Betriebsrat gerichtlich angefochten worden.

Weitere Informationen über Fresenius und Porsche
Die Fresenius-Mitbestimmungsvereinbarung im Wortlaut
Hintergründe des Rechtsstreits zwischen Volkswagen und Porsche
Bericht über die außergerichtliche Lösung des Rechtsstreits zwischen Volkswagen und Porsche

FotoFoto Für BASF wurde im November 2007 eine Mitbestimmungsvereinbarung getroffen. Der Chemiekonzern firmiert seit Januar 2008 in der neuen Rechtsform.


Dokumentation des Umwandlungsprozesses
Interview mit dem Vorsitzenden des BVG
Bewertung der Mitbestimmungsvereinbarung durch die Gewerkschaft IG BCE
Bericht im Magazin Mitbestimmung über das Beispiel BASF
BASF von der AG zur SE
Präsentation der Konzernleitung

Im November 2007 wurde die Surteco SE, ein Zulieferer der Möbelindustrie mit Sitz in Buttenwiesen bei Augsburg, ins Handelsregister eingetragen.

Weitere Informationen über Surteco

Im April 2008 schlossen die Stahlhandelsgruppe Knauf Interfer aus Essen, der Recyclingdienstleister Interseroh aus Köln und der Metallgroßhändler Klöckner aus Duisburg eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung.

Weitere Informationen über Knauf Interfer, Interseroh und Klöckner
Die Klöckner-Mitbestimmungsvereinbarung im Wortlaut

Im Juni/Juli 2008 wandelten sich das Textilunternehmen Gütermann aus dem Schwarzwald und der Pumpenhersteller Wilo aus Dortmund in eine SE um.

Weitere Informationen über Wilo und Gütermann

Im Oktober 2008 wandelte sich erstmals eine deutsche Bank, die DVB Bank in Frankfurt am Main, in eine SE um. Seit Oktober 2008 firmiert auch Hawe Hydraulik aus München und seit Dezember 2008 der Solaranlagenbauer Solon aus Berlin als SE.

Weitere Informationen über die DVB Bank
Weitere Informationen über Hawe Hydraulik und Solon

Erstmals SE-Verhandlungen gescheitert

Am 8. Oktober 2008 wurde der Folienhersteller Rheinische Kunststoffwerke (RKW) als SE eingetragen, obwohl keine Vereinbarung zur Mitbestimmung abgeschlossen wurde. Das Unternehmen mit Sitz in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) ist europaweit der erste Fall, in dem die Verhandlungen scheiterten. Für die 2.700 Beschäftigten in acht EU-Ländern gelten daher die gesetzlichen Auffangregelungen zum SE-Betriebsrat und einer Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat.


SE-Verhandlungen mit Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"

Foto Für den deutschen Konzernbetriebsrat kam die Ankündigung aus heiterem Himmel: der Hamburger Klebstoffhersteller tesa wandelt sich in eine Europäische Gesellschaft (SE) um. Am 24. April 2008 beschloß dies der Aufsichtsrat gegen die Stimmen der beiden Arbeitnehmervertreter. In Deutschland beschäftigt tesa etwa 1.950 Menschen, aufgrund guter Auftragslage könnte vermutlich bald die 2.000er Schwelle überschritten und somit ein paritätischer Aufsichtsrat gebildet werden. Vor diesem Hintergrund wurden Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer am 18. Juli 2008 in der konstituierenden Sitzung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) als Sachverständige benannt.

Am 3. Dezember 2008 stimmte das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) für die Annahme einer SE-Vereinbarung, die in den Wochen zuvor unter erheblichem Zeitdruck ausgehandelt worden war. Bei einer SE-Umwandlung hat das BVG - anders als bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrates - nur sechs Monate, um alle Fragen zu klären. Die tesa-Vereinbarung gilt als beispielsgebend für ein deutsches Unternehmen mit knapp unter 2.000 Arbeitnehmern und damit einer Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat, so der Europäische Gewerkschaftsbund in einer Pressemitteilung. Seit dem 30. März 2009 firmiert tesa nun als SE.

→ Interview mit dem Vorsitzenden des BVG
→ Presseerklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes zur tesa-Vereinbarung
→ Bericht in der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb"
→ Analyse der SE-Vereinbarung im Online-Portal EIRO (in englischer Sprache)


Bayerisches Familienunternehmen setzt Maßstäbe für die Metallindustrie

Foto Am 8. Juni 2009 wurde in Marktheidenfeld für die 2.600 Beschäftigen von Warema nach nur zweimonatigen, konstruktiven Verhandlungen eine SE-Vereinbarung unterzeichnet (Foto). Es bleibt bei einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, aber die Anzahl der Sitze wird erhöht. Zum ersten Mal ermöglicht eine SE-Vereinbarung deren Urwahl durch die gesamte europäische Belegschaft. Der neue Europa-Betriebsrat verfügt über Rechte, die weit über die gesetzlichen Auffangregeln hinausgehen. Zudem wird einmal jährlich in allen Niederlassungen, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, eine Belegschaftsversammlung durchgeführt. Der Europa-Betriebsrat hat ein Initiativrecht für transnationale Betriebsvereinbarungen und kann bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber eine Schlichtungsstelle anrufen, die der deutschen Einigungsstelle nachgebildet ist.

Das Familienunternehmen ist in fünf europäischen Ländern vertreten, weitere Auslandsniederlassungen sind nach der SE-Umwandlung geplant. Als Sachverständige waren Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in Abstimmung mit der IG Metall an den Verhandlungen beteiligt.

→ Presseerklärung der IG Metall
→ Pressebericht über die SE-Vereinbarung
→ Bericht in der Fachzeitschrift "der betriebsrat"
→ Analyse der SE-Vereinbarung im Online-Portal EIRO (in englischer Sprache)


Neueste SE-Gründungen

Zwei weitere Unternehmen haben sich im Februar 2009 in eine SE umgewandelt, um die paritätische Mitbestimmung zu vermeiden: die Gesellschaft für Marktforschung (GfK) in Nürnberg und der Baumaschinenhersteller Wacker Neuson aus München. Dagegen hat SGL Carbon aus Wiesbaden, Hersteller von Kohlenstoffprodukten, im Januar 2009 im Zuge der SE-Umwandlung einen paritätischen Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern gebildet.

Weitere Informationen über diese Beispiele
Die wichtigsten Inhalte der SE-Vereinbarung bei GfK
(in englischer Sprache)

FotoFoto Seit Mai 2009 firmiert die Fahrzeug- und Maschinenbaugruppe MAN aus München als SE. Der Konzern hat den bisher größten paritätischen SE-Aufsichtsrat in Europa gebildet, dem 16 Mitglieder angehören. Niemals zuvor war durch SE-Vereinbarung ein Aufsichtsrat dieser Größe gebildet worden. Selbst Konzerne wie BASF, Allianz oder Fresenius wollten nicht mehr als zwölf Mandate (davon sechs Arbeitnehmervertreter) akzeptieren.

Bei MAN finden sich unter den acht Arbeitnehmervertretern zwei Gewerkschaftssekretäre der IG Metall und vier deutsche Betriebsratsmitglieder sowie je ein betrieblicher Vertreter aus Polen und Österreich. Dem neuen SE-Betriebsrat gehören 26 Mitglieder an. Sein geschäftsführender Ausschuß aus neun Mitgliedern kommt regelmäßig mit der zentralen Leitung zusammen. Die SE-Vereinbarung von MAN geht deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus und kann daher als Meilenstein für die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE angesehen werden.

Bericht über den Abschluß der SE-Vereinbarung
Die wichtigsten Inhalte der SE-Vereinbarung bei MAN
(in englischer Sprache)
Der Umwandlungsbericht des Unternehmens im Wortlaut

Seit Mai 2009 firmiert E.ON Energy Trading in Düsseldorf als Europäische Gesellschaft (SE). Das Unternehmen steuert mit knapp 900 Beschäftigten den weltweiten Strom- und Gashandel des E.ON-Konzerns in 45 Ländern.

Weitere Informationen über E.ON Energy Trading

Geplante SE-Gründungen

Weitere Unternehmen haben öffentlich Interesse bekundet, eine SE gründen zu wollen, darunter Braun-Melsungen, Conti, Eurotunnel, Fortis, SAP, SEB, TeliaSonera und die Mediengruppe WAZ. In der schwedischen Bank Nordea wird die SE-Gründung von den Gewerkschaften in einem EU-Projekt begleitet.

Überblick über bisherige SE-Gründungen
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 5/2006
Webseite des Projekts der Gewerkschaften bei Nordea
(in englischer Sprache)

Weitere Informationen

Aktuelle Unternehmensberichte über die Gründung Europäischer Aktiengesellschaften
SE-Webseite des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (in englischer Sprache)
Arbeitnehmervertretung und Corporate Governance
Präsentation über die wesentlichen Unterschiede der Arbeitnehmerbeteiligung auf betrieblicher Ebene sowie im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat in einzelnen EU-Ländern
Mitbestimmung in europäischer Perspektive
Präsentation der Hans-Böckler-Stiftung für Arbeitnehmervertreter aus DAX- und MDAX-Unternehmen
Mitbestimmung in der Bankengruppe Nordea
Präsentation auf einer Tagung der Hans-Böckler-Stiftung im Februar 2005

Literaturempfehlungen:

FotoFoto Die 2004 in Kraft getretenen Regelungen zur Europäischen Aktiengesellschaft sind nach einem 40jährigen Diskussionsprozeß im Jahre 2001 vom Ministerrat verabschiedet worden. Dieses Buch zeichnet die Entstehungsgeschichte dieser Rechtsform nach und analysiert dabei insbesondere die Regelungen zur Mitbestimmung.

Gunther Mävers
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft
Studien zum ausländischen, vergleichenden und internationalen Arbeitsrecht - Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft, Trier, Band 12
Baden-Baden 2002, 454 Seiten, broschiert, ISBN 978-3-7890-7710-4, € 69,-
Nähere Informationen      → Online-Bestellung

FotoFoto Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI-REHS) hat gemeinsam mit der Agentur für soziale Entwicklung (SDA) im Frühjahr 2006 eine neue Broschüre zur Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat und zu der Umsetzung der SE-Gesetzgebung in 25 EU-Ländern vorgestellt.

Norbert Kluge/Michael Stollt (Hrsg.)
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Perspektiven für eine europäische Unternehmensmitbestimmung
Brüssel 2006, 136 Seiten, kostenlos
Nähere Informationen     → Download der Broschüre

FotoFoto Seit Februar 2007 liegt die dritte, überarbeitete Auflage eines Leitfadens der Hans-Böckler-Stiftung vor. Er enthält einen Überblick über die Gründungsformen der SE, die Beteiligung der Arbeitnehmer und den Ablauf der Verhandlungen über eine Mitbestimmungsvereinbarung. Abgedruckt ist der komplette Text der Allianz-SE-Vereinbarung (siehe Bericht weiter oben). Neu in der jetzt vorliegenden Broschüre sind Anmerkungen zur EU-Fusionsrichtlinie, die im Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie regelt die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (siehe Bericht weiter unten).

Roland Köstler
Die Europäische Aktiengesellschaft
Eine Einführung in die Europäischen Aktiengesellschaft mit Anmerkungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung
Düsseldorf 2007, 3. Auflage, 77 Seiten, kostenlos     → Download der Broschüre



Die Mitbestimmungssysteme der einzelnen EU-Länder

Foto

Übersicht über die Mitbestimmungsmodelle aller 27 EU-Länder
(in Tabellenform, erstellt vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut)
Druck auf die deutsche Mitbestimmung - Unternehmenskontrolle in der EU
Überblicksartikel im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 12/2002
Unternehmenskontrolle in Großbritannien
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 1-2/2003
Unternehmenskontrolle in Frankreich
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 3/2003
Unternehmenskontrolle in Schweden
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 4/2003
Unternehmenskontrolle in den Niederlanden
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 5/2003
Unternehmenskontrolle in Österreich
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 7/2003
Unternehmenskontrolle in den Ländern Mittel- und Osteuropas
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 9/2003
Unternehmenskontrolle in Dänemark
Studie der Copenhagen Business School, 2004 (in englischer Sprache)
Unternehmenskontrolle in den EU-Beitrittsländern
Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit zehn Länderberichten, 2005 (in englischer Sprache)
Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat in Frankreich
Studie der Hans-Böckler-Stiftung, September 2006

Praxisbeispiele aus einzelnen EU-Ländern

Tagungsbericht: Arbeitnehmerbeteiligung in Leitungsgremien in Europa
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 5/2005
Präsentationen: Arbeitnehmerbeteiligung in Leitungsgremien in Europa
Beiträge der Referenten auf einer Tagung der Hans-Böckler-Stiftung, Februar 2005

Die SE-Gesetzgebung wurde in vielen EU-Ländern erst mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt. Nur acht Länder haben die entsprechenden Gesetze pünktlich zum 8. Oktober 2004 in Kraft gesetzt: Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Österreich, Schweden und Ungarn sowie das nicht zur EU, aber zum Europäischen Binnenmarkt gehörende Island.

In den Niederlanden ist die Diskussion über die SE etwas in den Hintergrund geraten, weil eine seit Jahren diskutierte Reform der nationalen Mitbestimmung Priorität hatte. Seit dem 1. Oktober 2004 gewährt nun das neue Gesetz über die Unternehmensstruktur (Structuurwet) den Betriebsräten in Kapitalgesellschaften mehr Rechte. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden jetzt nicht mehr kooptiert, sondern - ähnlich wie in Deutschland - gewählt.

Nähere Informationen zur neuen Rechtslage in den Niederlanden
(in englischer Sprache)
Ein konstruktiver Kompromiß
Beitrag im Magazin Mitbestimmung, Heft Nr. 6/2002

Im Vereinigten Königreich trat im Oktober 2006 die umfassendste Reform das Unternehmensrechts seit 150 Jahren in Kraft. Mit dem neuen Gesetz ("Companies Act") werden die Geschäftsleitungen grundsätzlich dazu verpflichtet, bei allen ihren Entscheidungen die Auswirkungen für Arbeitnehmer, Gemeinschaft und Umwelt zu beachten und hierüber öffentlich Rechenschaft abzulegen.

Nähere Informationen zur neuen Rechtslage im Vereinigten Königreich
(in englischer Sprache)
Kurze Erläuterung zum Gesetz
(in deutscher Sprache)
Kampagnenleitfaden für Arbeitnehmervertreter zum neuen Gesetz
(in englischer Sprache)

Flucht in ausländische Rechtsformen?

Infolge einiger Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit wird immer wieder diskutiert, deutsche Unternehmen könnten sich in ausländische Rechtsformen flüchten, um der Mitbestimmung zu entgehen. Eine im Januar 2006 vorgelegte Studie der Hans-Böckler-Stiftung bestätigt diese Befürchtungen jedoch nicht.

Nähere Informationen zur Studie

Was geschieht bei grenzüberschreitenden Fusionen?

Im Oktober 2005 verabschiedete der Ministerrat der EU eine Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, die sogenannte "Fusionsrichtlinie". Sie regelt auch Auswirkungen von Unternehmensfusionen auf die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat. Die Systematik der Richtlinie orientiert sich stark an der Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Bereits am 29. Dezember 2006 ist das Umsetzungsgesetz zur Fusionsrichtlinie in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat der deutsche Gesetzgeber einen sicheren Rahmen zum Erhalt von Mitbestimmungsrechten im Fall von grenzüberschreitenden Fusionen geschaffen.

Die Fusionsrichtlinie im Wortlaut
Das deutsche Umsetzungsgesetz im Wortlaut
Hintergrundbericht zur Mitbestimmung in der Fusionsrichtlinie
Weitere Informationen zur Fusionsrichtlinie



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