© 2004
Vereinbarungen

Foto Foto Vereinbarungen über Errichtung und Arbeitsweise eines Europäischen Betriebsrates (EBR-Vereinbarungen)

Seit 1985 wurden 1.214 Europäische Betriebsräte gegründet. Durch Unternehmensfusionen hat sich deren Zahl bis November 2011 jedoch wieder auf 995 verringert.

Aktuelle EBR-Statistiken
Stand: November 2011

Eine EBR-Gründung sollte genau geplant sein und kann sich über längere Zeit hinziehen. Die folgenden Dokumente vermitteln einen Überblick in die einzelnen Schritte von der Idee bis zum Abschluß einer EBR-Vereinbarung:

In fünf Schritten zum EBR
Leitfaden der ver.di-Landesleitung Nordrhein-Westfalen
Bildung eines EBR bei der Deutschen Telekom
Beitrag in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb"

Hier finden Sie Mustertexte für eine EBR-Vereinbarung und eine Geschäftsordnung:

Entwurf einer EBR-Vereinbarung
Mustertext der ver.di-Bundesverwaltung
Entwurf einer EBR-Vereinbarung
Mustertext des Europäischen Gewerkschaftsbundes
Geschäftsordnung für den EBR
Beitrag in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb"
Entwurf einer EBR-Geschäftsordnung
Mustertext von Prof. Däubler
Beispiel einer EBR-Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des EBR von Frauenthal
Geschäftsordnung eines EBR kraft Gesetz
Vereinbarung des EBR der Deutschen Bahn

Nachfolgend haben wir einige deutschsprachige EBR-Vereinbarungen meist jüngeren Datums zusammengestellt. Weitere Beispiele in englischer und französischer Sprache finden Sie auf unserer englischsprachigen Seite bzw. französischsprachigen Seite.

Autogrill
(Unterzeichnung: 2010, anwendbares Recht: Italien)
Bahlsen (2004, Deutschland)
Bauer-Verlagsgruppe (2006, Deutschland)
Bosch (1998/2002, Deutschland)
Cegelec (2002, Frankreich)
Chevrillon Philippe Industrie (2007, Frankreich)
Converteam (2007, Frankreich)
Delfort-Gruppe (2001, Österreich)
Deutsche Post World Net (2003, Deutschland)
Électricité de France (2005, Frankreich)
Epson (2006, Niederlande)
EVN (2007, Österreich)
Forbo (2003, Deutschland)
Frauenthal (2008, Österreich)
Gaz de Franze Suez (2009, Frankreich)
Generali (2007, Italien)
Hochtief (1996, Deutschland)
ISS (2002, Dänemark)
Lhoist (2000, Belgien)
Linde (2007, Deutschland)
LSG Sky Chefs (2004, Deutschland)
Mayr-Melnhof (2005, Österreich)
Roche (2000, Schweiz)
RTL Group (2001, Luxemburg)
RWE Energy (2005, Deutschland)
Sanofi-Aventis (2005, Frankreich)
Stadtwerke Leipzig (2005, Deutschland)
Sterling Fluid Systems (2001, Niederlande)
Stryker (2001, Deutschland)
Thomas Cook (2008, Deutschland)
Trane (ehemals American Standard)
(2005, Niederlande)
TUI (2002, Deutschland)
UniCredit (2007, Italien)
Veolia Environnement (2005, Frankreich)
Voest-Alpine Stahl (2001, Österreich)
Wienerberger (1996, Österreich)
ZF Friedrichshafen (2000, Deutschland)


Online-Datenbanken

Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) bietet die Möglichkeit, die Namen von EBR-fähigen Unternehmen und die Inhalte von EBR-Vereinbarungen online zu recherchieren.

Die EBR-Datenbank des ETUI

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2011 eine Online-Datenbank eingerichtet, auf der die Texte von Betriebsvereinbarungen abrufbar sind, die zwischen Europäischen Betriebsräten bzw. Gewerkschaften und der zentralen Leitung abgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei um Abkommen z. B. über soziale Mindeststandards, Chancengleichheit, Arbeitsschutz oder die Folgen von Umstrukturierungen.

Die Datenbank zu transnationalen Betriebsvereinbarungen


Abkommen zur Restrukturierung und strategischen Personalplanung

Obwohl der Gesetzgeber dem EBR nur das Recht auf Unterrichtung und Anhörung zugesteht, handeln immer mehr Arbeitnehmervertreter mit der Konzernleitung bereits Grundsätze über grenzüberschreitende Betriebsänderungen aus. Bei Volkswagen gilt das Abkommen weltweit.

Alstom (2011)
Alstom + Schneider Electric (2010)
ArcelorMittal (2009)
DBApparel (2010)
Gaz de Franze Suez (2010)
General Motors (2004)
RWE Energy (2007)
Schneider Electric (2007)
Volkswagen (2009)


Abkommen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

In mehreren französischen Unternehmen wurden europaweite Vereinbarungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterzeichnet, bei Danone gilt sie sogar weltweit.

Danone (2011)
Gaz de Franze Suez (2010)
Lafarge (2003)
Umsetzung der Lafarge-Vereinbarung in Großbritannien
PowerPoint-Präsentation der Konzernleitung
Vinci (2003)


EBR-Abkommen zum Datenschutz

Im österreichischen Baukonzern Porr wurde im Jahre 2003 zwischen EBR und Konzernleitung eine Vereinbarung zum Datenschutz abgeschlossen, die allen europäischen Belegschaftsvertretungen erstmals Zugriff auf arbeitnehmerbezogene Daten gewährt. Sie können jetzt z. B. kontrollieren, ob auf den Baustellen die jeweils vor Ort gültigen Löhne gezahlt werden.

Porr


EBR-Abkommen zur Gleichbehandlung

Im französischen Energiekonzern Areva wurde 2006 eine Vereinbarung zur Gleichbehandlung der Geschlechter und von Menschen mit Behinderung abgeschlossen, die europaweit als Vorbild gilt.

Areva


Europaweiter Verhaltenskodex zur Leiharbeit

Seit Mai 2010 gilt im belgischen Chemieunternehmen Recticel ein Verhaltenskodex zur Leiharbeit. Er wurde vom EBR und der zentralen Leitung in Brüssel unterzeichnet.

Recticel


Vereinbarungen zur sozialen Verantwortung des Unternehmens (Code of Conduct)

Immer mehr Arbeitnehmervertretungen vereinbaren soziale Mindeststandards mit der zentralen Leitung. Obwohl der Geltungsbereich solcher Verhaltenskodizes meist über Europa hinausgeht, spielen Europäische Betriebsräte eine wichtige Rolle in den Verhandlungen. Folgende Beispiele vermitteln einen guten Eindruck der Inhalte:

Arcelor (2005)
BMW (2005)
Bosch (2004)
Carrefour (2000)
DaimlerChrysler (2002)
EADS (2005)
Elanders (2009)
Électricité de France (2005)
GEA (2003)
General Motors (2002)
Generali (2006)
GeoPost (2005)
H & M (2004)
Inditex (2009)
ISS (2008)
Leoni (2003)
Metro (2004)
Pfleiderer (2010)
Prym (2004)
PSA Peugeot Citroën (2010)
Quebecor (2007)
Renault (2004)
Rheinmetall (2003)
Röchling (2005)
Schwan-Stabilo (2005)
SKF (2003)
Solvay (2008)
Staedtler (2006)
Telefónica (2007)
Triumph (2001)
Vallourec (2008)
Volkswagen (2002)
Wilkhahn (2009)


SE-Mitbestimmungsvereinbarungen

Bei der Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) wird über die Beteiligung der Arbeitnehmer eine Mitbestimmungsvereinbarung abgeschlossen. Sie regelt die Besetzung des Aufsichtsrates und die Befugnisse des SE-Betriebsrates (in der SE ist dies der Name des Europäischen Betriebsrates). Nähere Informationen zur Rechtsform der SE haben wir auf einer SE-Themenseite zusammengestellt. Die folgenden Texte von Mitbestimmungsvereinbarungen geben einen guten Einblick in die Materie:

Allianz (2006)
Fresenius (2007)
Klöckner (2008)

Diese und weitere Texte in englischer und französischer Sprache finden Sie auf unserer englischsprachigen Seite bzw. französischsprachigen Seite.



Nach oben
This page in English
Cette page en francais
Startseite
Angebot
Team
Dokumente
Links
Kontakt