Beratung
Seit September 1994 gibt es die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat (EBR-Richtlinie). Als sie im
EU-Ministerrat unter dem Vorsitz des damaligen deutschen Arbeitsministers Norbert Blüm (CDU) verabschiedet wurde,
lagen bereits mehr als zwanzig Jahre Diskussion hinter allen Beteiligten. Bis zum letzten Tag hatten die
Arbeitgeberverbände damals versucht, das Vorhaben zum Scheitern zu bringen. Lassen sich doch Belegschaften in
verschiedenen Ländern besser gegeneinander ausspielen, wenn ihre Vertreter untereinander keine Kontakte pflegen können.
Im Juni 2009 wurde diese alte EBR-Richtlinie revidiert, genauere Hintergrundinformationen haben wir auf einer
Sonderseite zusammengestellt.
Trotz der klaren gesetzlichen Grundlage haben von rund 2.300 Unternehmen, die von der EBR-Richtlinie erfaßt werden, 60%
noch keinen EBR gebildet. Im November 2009 gab es europaweit in 938 Unternehmen einen oder mehrere Europäische
Betriebsräte - ohne die Vielzahl von Fusionen wären es schon rund 1.100 gewesen. Viele Unternehmen, die den
Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten (davon je 150 in zwei verschiedenen Ländern) überschreiten,
haben die EBR-Gründung noch vor sich. Allein in Deutschland betrifft dies mehr als 300 Unternehmen. →
weitere Zahlen
Unsere Berater helfen bei Aufbau und Weiterentwicklung des EBR durch das Dickicht von Gesetzen und Richtlinien, bei der
erstmaligen Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmervertretern anderer Länder oder Gewerkschaftsorganisationen in
Brüssel, beim Kennenlernen anderer Kulturen von Betriebsverfassung. Wir helfen natürlich auch bei den
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und bringen dabei unsere Erfahrungen aus anderen Unternehmen ein.
Unser Beratungsangebot:
→ Vor der EBR-Gründung
→ Konstituierung des EBR (... und danach)
→ Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen
→ Aushandlung von SE-Mitbestimmungsvereinbarungen

