Nach der Konstituierung des EBR
Ist die Vereinbarung zur Bildung des Europäischen Betriebsrates unterschrieben, fängt die Alltagsarbeit an.
Wichtig ist, den Kontakt mit den Delegierten aus allen beteiligten Länder zu festigen und einen gemeinsamen Standpunkt
gegenüber der Konzernleitung zu entwickeln. Um interkulturelle Mißverständnisse zu vermeiden und ein tragfähiges
Miteinander zu entwickeln, ist eine vertiefte Kenntnis der Arbeitsbeziehungen und der Betriebsverfassung in den
beteiligten Ländern erforderlich. Wichtig ist aber auch eine klare Regelung der internen Zusammenarbeit im EBR, die
in einer Geschäftsordnung niedergelegt werden sollte. → weitere Informationen
Viele Europäische Betriebsräte führen vor oder nach ihrer konstituierenden Sitzung Seminartage
durch, die von unseren Trainern gestaltet werden können. Thematische Vorschläge gibt es auf unseren →
Seminarseiten.
Europäische Betriebsräte haben Anspruch auf externe Sachverständige!
Diese Aufgabe haben Mitglieder unseres Teams in der Vergangenheit immer wieder übernommen. Durch unser fachliches
Hintergrundwissen und praktische Erfahrungen in anderen Unternehmen konnten wir zahlreiche Europäische Betriebsräte
unterstützen. Auch bei Konflikten mit dem Arbeitgeber und in schwierigen Phasen der Unternehmensentwicklung stehen
wir zuverlässig an Ihrer Seite.
Unsere Sachverständigentätigkeit kann folgende Themen umfassen:
regelmäßige Teilnahme an bzw. Moderation von EBR-Sitzungen
EBR-Sitzungen optimieren (Tagesordnung, Sitzungsleitung, Diskussion mit der Unternehmensleitung etc.)
Beratung des Lenkungsausschusses zur Verbesserung der EBR-Arbeit
Anregungen zur inhaltlichen Arbeit
aktuelle Informationen über neue gesetzliche Entwicklungen
Teilnahme an Verhandlungen mit der Unternehmensleitung
Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die Arbeit des EBR
Unterstützung bei Fusionen und Restrukturierungen
Stärkung der Informations- und Konsultationsmöglichkeiten
Entwicklung von Arbeitsprogrammen des EBR (z.B. zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Qualitätsmanagement,
Gleichstellung, Aus- und Weiterbildung etc.)
Umgang mit Managementkonzepten (strategische Allianzen, Outsourcing, TQM, Betriebsaufspaltungen etc.)
Einige Beispiele:
Im August 2008 kam der Europäische Betriebsrat von West Pharmaceutical Services in Eschweiler (bei Aachen) zu seiner
konstituierenden Sitzung zusammen. In diesem Rahmen wurden die neugewählten EBR-Mitglieder mit unserer Unterstützung auf
ihre Aufgabe vorbereitet, nachdem wir bereits seit 2006 den Prozeß der EBR-Gründung begleitet hatten.
Für das US-amerikanische Unternehmen Wabco wurde im Oktober 2008 eine neue EBR-Vereinbarung nach belgischem Recht
unterzeichnet. Die Verhandlungen waren notwendig, weil der Hersteller von Bremssystemen aus dem früheren Firmenverbund
ausgegliedert und an die Börse gebracht worden war. Im April 2009 konstituierte sich in Brüssel mit unserer Unterstützung
der neue EBR. Bereits seit der erstmaligen EBR-Gründung im Jahre 2001 konnten die Arbeitnehmervertreter des
Vorläuferunternehmens auf unsere Unterstützung zurückgreifen.
Im Juli 2009 trafen sich EBR-Mitglieder der Bank Austria und der HypoVereinsbank in Bad Hofgastein, um die nächste
EBR-Sitzung der Muttergesellschaft UniCredit vorzubereiten. Ziel unserer Unterstützung war dabei, die Verankerung
internationaler Sozial- und Ethik-Standards durch ein geplantes Rahmenabkommen mit der zentralen Leitung zu sondieren.
Weitere Beratungsangebote:
→ Auf dem Weg zur EBR-Gründung
→ Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen
→ Aushandlung von SE-Mitbestimmungsvereinbarungen

