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EU-Osterweiterung - was bedeutet das für den EBR?

FotoFoto Seit dem 1. Mai 2004 gehören zehn neue Mitgliedstaaten, die sogenannten MOE-Länder, mit insgesamt rund 75 Mio. Einwohnern zur Europäischen Union: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien sowie Malta und der südliche Teil von Zypern.

Mit dem Beitritt übernehmen die neuen EU-Länder die europäische Gesetzgebung und damit auch den Europäischen Betriebsrat.

Mit Ausnahme von Estland haben alle Beitrittsländer die EBR-Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt, dennoch wird sie seit dem 1. Mai 2004 auch in Estland angewendet. Für die Arbeitnehmervertretungen europaweit tätiger Konzerne ergibt sich somit eine verbesserte Möglichkeit, unter Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Standorte auf verbindliche Mindestnormen hinzuarbeiten.

Von den derzeit 2.169 EBR-fähigen Unternehmen (Stand: September 2004) verfügt rund die Hälfte über Standorte in den Beitrittsländern. Von diesen 1.088 Unternehmen haben aber erst 501 einen Europäischen Betriebsrat gegründet. Die meisten Unternehmen mit Standorten in den EU-Beitrittsländern sind in Polen, in Ungarn und in der Tschechischen Republik vertreten.

Allein diese Zahlen machen deutlich, daß die Gründung Europäischer Betriebsräte unter Einbeziehung der neuen EU-Länder noch ein gewaltiges Stück Arbeit sein wird. Aber auch über Struktur und Größe bestehender Gremien ist eventuell neu nachzudenken und die Kontakte mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern der Beitrittsländer müssen weiter intensiviert werden.



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  Gutachten zur EU-Erweiterung für Europäische Betriebsräte

Daraus ergeben sich eine Reihe offener Fragen, die der DGB-Bundesvorstand kürzlich in einem Gutachten untersuchen ließ. Die Arbeit von Flávio Antonello Benites, Doktorand bei Prof. Däubler, gibt einen Überblick über die rechtlichen Auswirkungen der EU-Erweiterung und beantwortet konkrete Fragen, die sich hierzu in vielen Europäischen Betriebsräten stellen:

  • Mögliche Konsequenzen der EU-Erweiterung auf den EBR
  • Integration der Arbeitnehmervertreter aus den Beitrittsländern
  • EBR-Bildung und Standortfragen
  • Die Umsetzung der EBR-Richtlinie in den Beitrittsländern
  • Konkrete Fragen zur Anpassung bestehender EBR-Vereinbarungen


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      Umfrage:

    Unsere Newsletter-Redaktion hat wenige Tage vor dem Beitrittstermin bei den wichtigsten Einzelgewerkschaften nachgefragt, wie sie sich und die Europäischen Betriebsräte auf die Osterweiterung vorbereitet haben und mit welchen Veränderungen zu rechnen sei. Dabei wurden immer wieder drei grundlegende Befürchtungen und Schwierigkeiten genannt: Verlagerungsdruck, Sozialdumping und schwache Gewerkschaften bzw. kaum entwickelte Tarifverhandlungsstrukturen in den Beitrittsländern.

    Die Bemühungen deutscher Gewerkschaften und Betriebsräte konzentrieren sich oft auf die erstmalige Gründung von Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben der EU-Beitrittsländer, um die Grundlage für die Wahl von EBR-Delegierten zu schaffen.

    Die erste Hürde beim Aufbau eines EBR ist oft, in den MOE-Ländern einen Ansprechpartner zu finden. Vor allem in den sogenannten "Greenfield"-Standorten (Unternehmen, die "auf der grünen Wiese" neu gegründet wurden), gibt es kaum Arbeitnehmervertreter und nur wenig Erfahrungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Es ist dort auch nicht immer einfach, einheimische Manager zu Gesprächen zu bewegen. Je kleiner das Unternehmen, desto mühsamer die Überzeugungsarbeit. "In der großen Breite", so Manfred Warda von der IG BCE, "haben die bestehenden EBR-Gremien in den vergangenen Jahren bereits versucht, die Betriebsräte in den mittel- und osteuropäischen Standorten so weit wie möglich zu integrieren".

    Auch in der Metallbranche haben die Mitglieder von Europäischen Betriebsräten bereits Erfahrungen gesammelt, Kontakte geknüpft und vor Ort geholfen, Arbeitnehmervertretungen aufzubauen. Mit dem Beitritt "kommen diese Arbeitnehmervertreter vom Katzentisch weg", bestätigt Marika Varga von der IG Metall. In 58 von 150 Metallunternehmen waren bereits vor dem 1. Mai 2004 Delegierte aus den EU-Beitrittsländern im EBR als Beobachter vertreten, jetzt verfügen sie über den Mitgliedsstatus. Ihre Mandate werden transparenter und die Wahlprozeduren können an den Standard der EU angepaßt werden. In Betrieben, in denen Gewerkschaften noch keinen Fuß in die Tür bekommen haben, ist die Organisation der Arbeitnehmer und die Wahl von Betriebsräten das erste Ziel. Auch da helfen die deutschen Gewerkschaften.



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      Weitere Literaturtipps: Arbeitsrecht und Gewerkschaften in den neuen EU-Ländern

    In den letzten zwei bis drei Jahren haben die Beitrittländer ihre Arbeitsgesetzgebung in erheblichem Umfang an die EU-Standards angeglichen. Diese Studie beleuchtet die Entwicklung der 90er Jahre und den aktuellen Stand in acht Ländern nach einem einheitlichen Raster: neben dem kollektiven Arbeitsrecht auch die betrieblichen Arbeitsbeziehungen, das Tarifvertragswesen und die unterschiedlichen Führungsstile.

    Früher als in anderen Transformationsländern wurden bereits 1992 in Ungarn und ein Jahr später in Slowenien Betriebsräte eingeführt, die sich am deutschen Vorbild orientieren. Seit 2001 gibt es in Tschechien eine Regelung über "Beschäftigtenräte", die wiederum als Vorbild für die Gesetzgebung in der Slowakei und Lettland (beide 2002) sowie in Litauen (2003) dienten. Polen und Estland sind heute die einzigen Länder, in denen die betriebliche Interessenvertretung noch ausschließlich über die Gewerkschaften läuft.

    Heribert Kohl/Hans-Wolfgang Platzer:
    Arbeitsbeziehungen in Mittelosteuropa. Transformation und Integration
    Die acht EU-Beitrittsländer im Vergleich, 2. Auflage, Baden-Baden 2004
    335 Seiten, broschiert, ISBN 3-8329-0695-9, € 44,-

    Online-Bestellung

    Der Österreichische Gewerkschaftsbund bietet Broschüren über das Arbeitsrecht in Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien und der Slowakei zum Download an.



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